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Notfallplan Gas – Frühwarnstufe
Die Frühwarnstufe im Notfallplan Gas wurde am 30.03.2022 durch das BMWK ausgerufen.
Erfahren Sie hier, was es damit auf sich hat und wie es weiter geht, lesen Sie im folgenden Ausschnitt der häufig gestellten Fragen, welches vom BMWK zusammengestellt wurde.
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Notfallplan Gas – Frühwarnstufe
Was ist der „Notfallplan Gas“?
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 10. 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist. Derzeit ist die Stufe 2, die Alarmstufe, aktuell.
1. Frühwarnstufe: In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht.
Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
2. Alarmstufe (aktuell): Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage.
Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind, ergreift.
3. Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen.
In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“, vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetz schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum „Bundeslastverteiler“ eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
(Quelle: BMWK)
Wie ist die Versorgungslage Gas in Deutschland?
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen. Auch die Länder Österreich, Frankreich, Italien sind betroffen von den Lieferkürzungen. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im engen Austausch mit allen Akteuren.
Warum ruft das Ministerium die Alarmstufe aus und was bedeutet das?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Dies erfolgt, nachdem Russland die Gasflüsse in den letzten Tagen deutlich reduziert hat – so fließt seit gut einer Woche durch die Pipeline North Stream I nur noch 40 Prozent der regulären Menge. Aktuell können die ausfallenden Mengen noch am Markt beschafft werden, wenn auch zu hohen Preisen. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Aber vor dem Hintergrund der seit dem 14. Juni bestehenden Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und dem anhaltend hohem Preiseniveau am Gasmarkt ist dieser Schritt notwendig. Die aktuell bei rund 58% liegenden Speicherstände sind zwar besser als im Vorjahr, aber Berechnungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass bereits jetzt absehbar ist, dass selbst bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nord Stream 1 auf dem Niveau von 40%, die Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% kaum mehr möglich ist (näheres siehe Frage vier). Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Die Ausrufung der Alarmstufe ist daher erforderlich.
Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucherinnen und Gasverbraucher - von der Industrie bis zu den privaten Haushalten, dass dort, wo es irgend geht, Gas eingespart werden muss, sprich: Der Verbrauch muss runtergehen, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen. Zudem wird mit der Alarmstufe die Beobachtung noch einmal intensiviert. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im ständigen Austausch mit allen Akteuren.
Daneben sind zusätzliche Maßnahmen zur Gaseinsparung erforderlich. Erste Maßnahmen hat Minister Habeck am 19.06.2022 vorgelegt. Diese Maßnahmen werden jetzt konsequent weiter umgesetzt. Sollten weitere erforderlich sein, werden sie ergriffen. (Quelle: BMWK)
Was ändert sich dadurch für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die Ausrufung der Alarmstufe als solche führt zunächst einmal zu keinen unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Klar ist, dass auch im Fall von Versorgungsengpässen private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet.
Aktuell ist die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren.
Auch ist davon auszugehen, dass es zu weiteren Preissteigerungen kommen wird. Die Preissteigerung an den Gasmärkten wird zeitlich nachgelagert auch Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben. Diese sind schon auf einem hohen Preisniveau; weitere Preissteigerungen sind aber nicht auszuschließen. Daher hat die Ampel-Koalition in diesem Jahr schon zwei Entlastungspakete beschlossen. Auch wird die Bundesregierung die weitere Preisentwicklung genau beobachten und jeweils im Lichte der aktuellen Lage prüfen, ob und welchen Handlungsbedarf es gibt.
(Quelle: BMWK)
Ist die Versorgung der Haushalte gesichert?
Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Aber die Lage ist ernst. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz verbessern und auch selbst einsparen. (Quelle: BMWK)
Was ändert sich für Unternehmen?
In der Alarmstufe wird das Monitoring erhöht. Es gibt aber in dieser Stufe noch keine direkten Markteingriffe. Die bereits bestehenden Maßnahmen werden aber fortgesetzt.
Zu den Auswirkungen der EU Sanktionen auf die Wirtschaft hat die Bundesregierung am 8. April die Ausarbeitung eines Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen angekündigt. Die einzelnen Programmteile sind in der Umsetzung. Das KfW-Kreditprogramm ebenso wie das Bürgschaftsprogramm sind bereits Ende April bzw. Anfang Mai gestartet. Das Zuschussprogramm für die energieintensive Industrie startet in Kürze. Damit Unternehmen der Energieversorgung genügend Liquidität haben, hat die Bundesregierung ein Programm zur Abfederung von sogenannten Sicherheitsleitungen (Margening-Kosten) aufgelegt, die Antragstellung voraussichtlich ab Ende Juni 2022 erfolgen. (Quelle: BMWK)
Sind jetzt schon Produktionen beeinträchtigt?
Aktuell sehen wir keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Lage wird aber intensiv beobachtet.. Durch die hohen Energiepreise sind jedoch für viele Unternehmen die Produktionskosten deutlich gestiegen. (Quelle: BMWK)
Wurde schon mal eine Frühwarnstufe ausgerufen?
Nein, eine Frühwarnstufe nach dem Notfallplan wurde in Deutschland noch nicht ausgerufen. Italien hat am 26. Februar 2022 und Lettland hat am 09. März die Frühwarnstufe ausgerufen.
Was passiert, wenn Russland seine Energielieferungen einstellt?
Für die kommenden Wochen und den Sommer könnten wir dank der bereits ergriffenen Vorsorgemaßnahmen) auf russisches Gas verzichten. Um im kommenden Winter die Versorgung auch ohne russisches Gas weiter zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Gasverbrauch zu senken. Es gilt: Je mehr im Frühjahr und Sommer verbraucht wird, desto schwieriger wird die Lage im Winter. Umgekehrt: Je mehr man jetzt Energie spart, desto besser kommen wir durch den Winter. Daher ist jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Den Stand der Maßnahmen, um Deutschland unabhängiger von russischen Energieimporten zu machen, haben wir im Fortschrittsbericht Energiesicherheit vom 25.03.2022 vorgestellt. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher selbst einfach Energie sparen und damit selbst einen Beitrag leisten können, finden Sie hier.
Bei einem kompletten Stopp der Lieferungen ist zudem dann über die Ausrufung der Notfallstufe zu entscheiden.
(Quelle: BMWK)
FAQ zum Notfallplan Gas
Die FAQ zum Notfallplan Gas sind vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammengestellt.
Mehr Informationen dazu gibt es in der Pressemitteilung des BMWK vom 30. 03. 2022
Quelle: bmwi.de