Ihre Grundversorgung mit Erdgas

Wir lassen Sie nicht frieren. Die Meißener Stadtwerke sind Ihr Grundversorger im lokalen Netzgebiet und versorgen Sie mit Erdgas, auch wenn Sie keinen Vertrag haben.

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Erdgas

Was heißt eigentlich Grundversorgung?

Wenn Sie in Ihrem Haus Erdgas beziehen, verfügen Sie normalerweise über einen Vertrag mit Ihrem Erdgaslieferanten. Hier in Meißen können dies Ihre Meißener Stadtwerke, also wir, sein. Aber auch ohne Sondervertrag genießen Sie in Deutschland das Recht auf eine Grundversorgung. Darum kümmern wir uns automatisch, beispielsweise bei ihrem Einzug.

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Hinweis zu unserem Tarifrechner

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Preisbremsen in unserem Online-Tarifrechner nicht berücksichtigt werden können. Sollte Ihr angeforderter Tarif davon betroffen sein, erhalten Sie die genaue Verrechnung mit Ihrer Vertragsbestätigung.

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Ersatzversorgung Erdgas

Manchmal geht es im Leben auf und ab. Daher springen wir im Niederdrucknetz der Stadt Meißen nach § 36 EnWG als Ihr Ersatzversorger gern für Sie ein. Erdgas zur Ersatzversorgung wird bereitgestellt, wenn vom Anschlussnutzer Erdgas ohne Abschluss eines Erdgaslieferungsvertrages bezogen wird. Bitte beachten Sie, dass diese Belieferung gemäß § 38 EnWG auf maximal drei Monate beschränkt ist und danach automatisch in die Grundversorgung übergeht. Aber wir sind uns sicher, dass wir schon vorher eine gute Lösung für Sie finden. 

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Preise

Ihre Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas

Ihr Grundversorger ist jeweils das Gasversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Daher sind die Meißener Stadtwerke Ihr lokaler Grundversorger und bieten Ihnen gemäß § 36 Grundversorgung und § 38 Ersatzversorgung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Erdgas zu den nachstehenden Allgemeinen Preisen an. Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung gelten für Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) und für Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh. 

Allgemeine Preise für die Grundverorgung mit Erdgas

Preise für Kleinverbrauch (gültig ab 01.10.2024)

Netto Brutto
Diese Preise gelten für einen Jahresverbrauch bis 4.054 kWh/Jahr
Grundpreis 8,35 9,94 EUR/Monat
Verbrauchspreis 11,78 14,02 Ct/kWh

Die Preise gelten bei einem Jahresverbrauch bis 4.054 kWh/Jahr.

Preise für Normalverbrauch (gültig ab 01.10.2024)

Netto Brutto
Diese Preise gelten bei einem Jahresverbrauch ab 4.055 kWh/Jahr
Grundpreis 10,85 12,91 EUR/Monat
Verbrauchspreis 11,04 13,14 Ct/kWh

Die Preise gelten ab einem Jahresverbrauch von 4.055 kWh/Jahr.

Die Netto-Arbeitspreise beinhalten 0,55 Cent/kWh Erdgassteuer sowie die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992, geändert durch die 1. Verordnung zur Änderung der KAV vom 22.07.1999 (BGB1.I,S1669) an die Stadt Meißen.

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet und enthalten die Umsatzsteuer 19%.

Nettopreis-Bestandteile gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GasGVV

ab 01.07.2024 Kleinverbrauch Normalverbrauch
  Ct/kWh Ct/kWh
Erdgassteuer 0,550 0,550
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 0,610 0,270
aus Brennstoffemissionshandelsgesetz resultierende Kosten 0,816 0,816
Gasspeicherumlage 0,250 0,250
Summe der staatlich einfließenden Kostenbelastungen 2,226 1,886

Im Grundversorgungsgebiet der MSW gilt dabei die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV), die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der MSW.

Weitere Informationen zur Grundversorgung

Liefergebiet

Stadt Meißen

Mindestvertragslaufzeit

keine

Voraussetzung

keine

Kündigungsfrist

2 Wochen

Besonderheit

keine

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