Ihre Grundversorgung mit Erdgas
Wir lassen Sie nicht frieren. Die Meißener Stadtwerke sind Ihr Grundversorger im lokalen Netzgebiet und versorgen Sie mit Erdgas, auch wenn Sie keinen Vertrag haben.
Was heißt eigentlich Grundversorgung?
Wenn Sie in Ihrem Haus Erdgas beziehen, verfügen Sie normalerweise über einen Vertrag mit Ihrem Erdgaslieferanten. Hier in Meißen können dies Ihre Meißener Stadtwerke, also wir, sein. Aber auch ohne Sondervertrag genießen Sie in Deutschland das Recht auf eine Grundversorgung. Darum kümmern wir uns automatisch, beispielsweise bei ihrem Einzug.
Energiekostenrechner
Sie können bei uns nun schnell und unkompliziert Ihre zu erwartenden Kosten für die Gasversorgung mit der letzten Abrechnung vergleichen.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Preisbremsen in unserem Online-Tarifrechner nicht berücksichtigt werden können. Sollte Ihr angeforderter Tarif davon betroffen sein, erhalten Sie die genaue Verrechnung mit Ihrer Vertragsbestätigung.
Tarifrechner
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Ersatzversorgung Erdgas
Manchmal geht es im Leben auf und ab. Daher springen wir im Niederdrucknetz der Stadt Meißen nach § 36 EnWG als Ihr Ersatzversorger gern für Sie ein. Erdgas zur Ersatzversorgung wird bereitgestellt, wenn vom Anschlussnutzer Erdgas ohne Abschluss eines Erdgaslieferungsvertrages bezogen wird. Bitte beachten Sie, dass diese Belieferung gemäß § 38 EnWG auf maximal drei Monate beschränkt ist und danach automatisch in die Grundversorgung übergeht. Aber wir sind uns sicher, dass wir schon vorher eine gute Lösung für Sie finden.
Ihr MSW Onlineservice
Zählerstände melden, Rechnungen prüfen, Abschläge ändern. Das und mehr erledigen Sie einfach und schnell über den Onlineservice Ihrer Meißener Stadtwerke.
Ihre Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas
Ihr Grundversorger ist jeweils das Gasversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Daher sind die Meißener Stadtwerke Ihr lokaler Grundversorger und bieten Ihnen gemäß § 36 Grundversorgung und § 38 Ersatzversorgung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Erdgas zu den nachstehenden Allgemeinen Preisen an. Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung gelten für Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) und für Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh.
Allgemeine Preise für die Grundverorgung mit Erdgas
Preise für Kleinverbrauch (gültig ab 01.10.2024)
Netto | Brutto | ||
Diese Preise gelten für einen Jahresverbrauch bis 4.054 kWh/Jahr | |||
Grundpreis | 8,35 | 9,94 | EUR/Monat |
Verbrauchspreis | 11,78 | 14,02 | Ct/kWh |
Die Preise gelten bei einem Jahresverbrauch bis 4.054 kWh/Jahr.
Preise für Normalverbrauch (gültig ab 01.10.2024)
Netto | Brutto | ||
Diese Preise gelten bei einem Jahresverbrauch ab 4.055 kWh/Jahr | |||
Grundpreis | 10,85 | 12,91 | EUR/Monat |
Verbrauchspreis | 11,04 | 13,14 | Ct/kWh |
Die Preise gelten ab einem Jahresverbrauch von 4.055 kWh/Jahr.
Die Netto-Arbeitspreise beinhalten 0,55 Cent/kWh Erdgassteuer sowie die Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992, geändert durch die 1. Verordnung zur Änderung der KAV vom 22.07.1999 (BGB1.I,S1669) an die Stadt Meißen.
Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet und enthalten die Umsatzsteuer 19%.
Nettopreis-Bestandteile gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GasGVV
ab 01.07.2024 | Kleinverbrauch | Normalverbrauch |
Ct/kWh | Ct/kWh | |
Erdgassteuer | 0,550 | 0,550 |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) | 0,610 | 0,270 |
aus Brennstoffemissionshandelsgesetz resultierende Kosten | 0,816 | 0,816 |
Gasspeicherumlage | 0,250 | 0,250 |
Summe der staatlich einfließenden Kostenbelastungen | 2,226 | 1,886 |
Im Grundversorgungsgebiet der MSW gilt dabei die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV), die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der MSW.
Weitere Informationen zur Grundversorgung
Liefergebiet |
Stadt Meißen |
Mindestvertragslaufzeit |
keine |
Voraussetzung |
keine |
Kündigungsfrist |
2 Wochen |
Besonderheit |
keine |
Wir sind gerne für Sie da!
Team Energiehandel
Karl-Niesner-Straße 1
01662 Meißen
Di. und Do. 8:00 – 18:00 Uhr
Mo. Mi. und Fr. nach Vereinbarung