* Teilnahmebedingungen „Kunden werben Kunden“
Der Empfehlende (MSW-Kunde) ist Strom- bzw. Erdgaskunde der Meißener Stadtwerke GmbH (MSW).
Der Empfehlende darf sich nicht selbst oder Haushaltsangehörige werben.
Der Interessent (MSW-Neukunde) ist z.Zt. kein Privat- oder Gewerbekunde bei der MSW.
Mitarbeiter der Meißener Stadtwerke GmbH sind als Empfehlende von der Aktion ausgeschlossen.
Der Empfehlende hat Anspruch auf den Gutschein mit Beginn der Belieferung des MSW-Neukunden mit Strom oder Gas.
Der Interessent muss einen Vertrag abschließen mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.
Der Empfehlende erhält den Gutschein des jeweiligen Kooperationspartners entweder per Post oder persönlich in den Geschäftsräumen der Meißener Stadtwerke GmbH, Karl-Niesner-Str. 1.
Die Anzahl der Gutscheine pro Empfehlenden ist auf 5 Stück in einem Jahr begrenzt.
Mit der Teilnahme an der Aktion Kunden werben Kunden erkennen Sie automatisch die Teilnahmebedingungen an.