Planeinsichtnahme
Sie planen Baumaßnahmen im öffentlichen oder privaten Bereich, die mit Erdarbeiten verbunden sind und sich im Versorgungsgebiet der Meißener Stadtwerke GmbH befinden?
Dann muss vor Baubeginn die erforderliche Leitungsauskunft eingeholt werden.
Wie erhalte ich eine Leitungsauskunft?
Wenden Sie sich hierfür bitte an den Bereich Bestandsdokumentation der Meißener Stadtwerke GmbH.
Um eine Leitungsauskunft erstellen zu können, benötigen wir folgende Informationen:
Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
Baustellenanschrift und eindeutig gekennzeichneter Lageplan mit Baubereich
Tiefbaufirma
Baubeginn
Warum ist eine Planeinsichtnahme notwendig?
Die Firma bzw. die Person, die die Tiefbauarbeiten ausführt, hat eine Erkundigungspflicht, sich über die Lage der einzelnen Leitungen und Kabel zu informieren, um deren Beschädigung zu vermeiden. Ohne gültige Planauskunft können unnötige Kosten und im schlimmsten Fall auch gesundheitliche Schäden die Folge sein.
Was enthält eine Planeinsicht?
Die Meißener Stadtwerke GmbH erteilt Auskünfte zur Art und Lage der Versorgungsleitungen in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme sowie zur Straßenbeleuchtung und zur Datenfernübertragung.
Die Auskunft hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Tag der Ausstellung.